Als Pensionsvorsorge wird jede Lebensversicherung bezeichnet, deren Ablauftermin im Bereich des erwarteten Pensionsantrittes liegt. Der Versicherer leistet üblicherweise ab dem vereinbarten Termin eine (monatliche) Rente. Meist wird diese lebenslang vereinbart. Es sind jedoch auch andere Vereinbarungen im Bezug auf die Rente möglich:
- temporäre (zeitlich begrenzte) Rente
- Witwen-/Witwerübergang (Rente wird nach Ableben des bezugsberechtigten an eine vorher definierte Person weiterbezahlt)
- Renten-Garantiezeit (Rente wird vor Ableben einer vorher vereinbarten Garantiezeit für die restliche Dauer an eine vorher definierte Person bezahlt)
- Kapitalrückgewähr (verstirbt die bezugsberechtigte Person vor einem vorher vereinbarten Termin, dann wird das unverbrauchte Kapital an eine vorher definierte Person bezahlt)
Gerne beraten wir Sie um eine für Sie optimale Lösung zu finden.
Die Arten der Pensionsvorsorge decken sich mit jenen der Lebensversicherung.
Prämienbegünstige Zukunftsvorsorge / Prämienpension
Im Jahr 2002 wurde die Prämienpension vom Staat und der Versicherungswirtschaft ins Leben gerufen und stellt seither eine interessante Methode dar für seine Pension vorzusorgen. Der Gesetzgeber schaffte im Rahmen dieser Polizze die Möglichkeit VERSICHERUNGSTEUERFREI anzusparen. Zusätzlich werden die jährlich einbezahlten Beiträge vom Staat mit PRÄMIEN belohnt. Auf Ihre Polizzen erfolgt ein jährlicher Prämienzuschuss von 4,25 %. Diese staatliche Prämie ist (ähnlich der Bausparprämie) abhängig von der Sekundärmarktrendite. Ein weiterer Vorteil dieses Produktes ist die STEUERFREIE RENTENZAHLUNG.
Um Ihr persönliches Angebot anzufordern, kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder E-Mail:
Tel: +43 2262 63870
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!